ROUNDUP: Abgeordnete debattieren über Organspende-Regeln
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat über neue Wege für mehr dringend benötigte Organspenden debattiert. Abgeordnete einer fraktionsübergreifenden Gruppe warben für die Einführung einer Widerspruchsregelung. Erwachsene würden damit automatisch als Spender nach dem Tod gelten, außer sie haben vorher aktiv widersprochen. Bisher ist für Organ-Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung nötig.
Die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar sagte, die durchschnittliche Wartezeit auf ein Organ betrage acht Jahre. "Täglich versterben zwei bis drei Menschen, während sie warten." Die Widerspruchsregelung sei daher ein vertretbarer und notwendiger Paradigmenwechsel. Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann sagte, andere Verbesserungen hätten nicht gereicht. Wer nicht spenden wolle oder Zweifel habe, könne widersprechen. "Ein einfaches Nein reicht, jederzeit."
Erster Anlauf für Widerspruchslösung gescheitert
Der CDU-Politiker Michael Brand betonte dagegen: "Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo. Weder im Internet, noch zwischen Mann und Frau." Er fragte, ob dies ausgerechnet bei einem Eingriff in die eigenen Organe gelten solle. Brand machte zudem Bedenken dagegen deutlich, dass der Rechtsstaat tief in die Selbstbestimmung von über 80 Millionen Menschen eingreifen würde.
In der Debatte ging es vorerst um eine allgemeine Aussprache und noch nicht um konkrete Anträge oder Beschlüsse. Ein erster Anlauf für die Einführung einer Widerspruchsregelung war 2020 im Bundestag gescheitert.
Seit 2020 seien 6.000 Menschen auf Wartelisten gestorben, sagte der SPD-Abgeordnete und ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Eine Widerspruchslösung würde die Wartezeiten deutlich verkürzen.
Der CSU-Abgeordnete Hans Theiss sagte, Deutschland empfange auch aus Ländern, in denen die Widerspruchslösung gelte, mehr Organe, als es exportiere: "Wir profitieren also als Trittbrettfahrer von der Widerspruchslösung in anderen Ländern." Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang betonte, es müsse Menschen zumutbar sein, sich mit der Organspende zu beschäftigen - sonst werde die Entscheidung den Angehörigen zugemutet.
Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh argumentierte, dass viele Menschen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, psychischer Probleme, ihrer sozialen Position oder kognitiver Gründe ein Recht haben müssten, sich nicht entscheiden zu müssen. Mit Blick auf vulnerable Gruppen sagte der CDU-Politiker Klaus-Peter Willsch: "Niemand darf allein deshalb Organspender werden, weil er nicht wusste, dass er hätte widersprechen müssen".
Im vergangenen Jahr hatten 985 Menschen ein Organ oder mehrere Organe nach dem Tod für andere freigegeben, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten./sam/mib/DP/jha