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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Qiagen N.V.; Bieter: Crown NL Bidco B.V.

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EQS-WpÜG: Crown NL Bidco B.V. / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Qiagen N.V.; Bieter: Crown NL Bidco

B.V.

21.10.2026 / 23:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 29 Abs. 1 und § 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Crown NL Bidco B.V.

Johannes Vermeerplein 9

1071DV Amsterdam

Niederlande

eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van

Koophandel) unter der Nummer 42178508

Zielgesellschaft:

QIAGEN N.V.

Hulsterweg 82

5912PL Venlo

Niederlande

eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van

Koophandel) unter der Nummer 12036979

ISIN: NL0015002SN0

WKN: A41HBE

Am 21. Oktober 2026 hat die Crown NL Bidco B.V. (die "Bieterin")

entschieden, den Aktionären der QIAGEN N.V. (die "Gesellschaft" oder

"QIAGEN")

im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten,

sämtliche ausgegebene Stammaktien der Gesellschaft (ISIN: NL0015002SN0) im

Nennwert von jeweils EUR 0,01 (jeweils eine "QIAGEN-Aktie") gegen Zahlung

einer Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 46,50 je QIAGEN-Aktie zu erwerben

(der "Angebotspreis" und dieses Angebot das "Übernahmeangebot").

Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI Fonds

("EQT

Private Equity") kontrolliert wird. EQT Private Equity wird ihrerseits von

mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen Unternehmen

verwaltet und kontrolliert. Daneben werden die Co-Investoren Luxinva S.A.

(eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment

Authority (ADIA)) und CPP Investment Board Europe Inc. (eine

hundertprozentige Tochtergesellschaft der Canada Pension Plan Investment

Board (CPP Investments)) indirekte Beteiligungen an der Bieterin halten.

Am 21. Oktober 2026 haben die Bieterin und die Gesellschaft ein Business

Combination Agreement (das "BCA") abgeschlossen, das unter anderem die

wesentlichen Eckdaten des Übernahmeangebots sowie die hierauf bezogenen

wechselseitigen Absichten und Verpflichtungen regelt. Nach Maßgabe der

Bestimmungen und vorbehaltlich der Bedingungen des BCA haben sich Vorstand

und Aufsichtsrat der Gesellschaft (die "QIAGEN-Gremien") verpflichtet, das

Übernahmeangebot vollumfänglich zu unterstützen und den QIAGEN-Aktionären

die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen.

Das BCA sieht vor, dass während der Annahmefrist des Übernahmeangebots eine

außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft abgehalten wird (die

"Außerordentliche

Hauptversammlung"), in welcher den Aktionären der Gesellschaft unter anderem

bestimmte gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt

werden, die vorbehaltlich einer gesonderten Zustimmung durch die

QIAGEN-Gremien (der "Umsetzungsbeschluss") nach Vollzug des

Übernahmeangebots umgesetzt werden sollen (die "Post-Closing-Maßnahmen").

Die Post-Closing-Maßnahmen werden, wenn sie umgesetzt werden, dazu führen,

dass die Bieterin den gesamten Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erwirbt und

sämtliche Aktionäre der Gesellschaft, die das Übernahmeangebot nicht

angenommen haben, eine Barzahlung je QIAGEN-Aktie in Höhe des

Angebotspreises abzüglich anwendbarer Quellensteuern erhalten. Dies kann

dazu führen, dass diese Aktionäre einen geringeren Nettobetrag erhalten, als

wenn sie das Übernahmeangebot angenommen hätten. Im BCA hat sich die

Gesellschaft verpflichtet, dass der Umsetzungsbeschluss von den

QIAGEN-Gremien gefasst wird, wenn die Außerordentliche Hauptversammlung den

Post-Closing-Maßnahmen mit einer Mehrheit von mindestens 80 % der

abgegebenen Stimmen zugestimmt hat; andernfalls fassen die QIAGEN-Gremien

den Umsetzungsbeschluss nach eigenem Ermessen, sofern sie im Einklang mit

ihren Treuepflichten zu dem Schluss gelangen, dass die Durchführung der

Transaktion, einschließlich der Post-Closing-Maßnahmen, unter

Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und anderer Stakeholder im

besten Interesse von QIAGEN liegt und die Transaktion die Unterstützung

einer erheblichen Mehrheit der Aktionäre findet. Im Zusammenhang mit der

Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen soll die Börsennotierung der

Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der New York Stock

Exchange beendet werden.

Das Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt des Erreichens einer

Mindestannahmeschwelle in Höhe von 50 % des ausstehenden Grundkapitals der

Gesellschaft zuzüglich einer QIAGEN-Aktie, der Fassung bestimmter Beschlüsse

durch die Außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, einschließlich

der Zustimmung zu den Post-Closing-Maßnahmen, der Fassung des

Umsetzungsbeschlusses durch die QIAGEN-Gremien, fusionskontrollrechtlicher

und investitionsprüfungsrechtlicher Freigaben sowie bestimmter weiterer, in

der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot (die "Angebotsunterlage")

enthaltener Bedingungen stehen. Das ausstehende Grundkapital der

Gesellschaft wird für Zwecke dieser Mindestannahmeschwelle nach näherer

Maßgabe der Angebotsunterlage ohne QIAGEN-Aktien, die von der Gesellschaft

selbst gehalten werden, und zuzüglich von QIAGEN-Aktien berechnet werden,

die von der Gesellschaft zur Erfüllung von durch das Übernahmeangebot

ausgelösten Wandlungsrechten aus Wandelanleihen der Gesellschaft auszugeben

sind. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird derzeit für Mitte 2027

erwartet.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen

englischen Übersetzung), in der die genauen Bedingungen des

Übernahmeangebots dargestellt werden, sowie weitere Informationen hierzu

werden von der Bieterin nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") im Internet auf

der Website der Bieterin unter www.eqt-offer.com veröffentlicht; zu diesem

Zeitpunkt beginnt die Annahmefrist für das Übernahmeangebot. Am selben Tag

wird die Bieterin das Übernahmeangebot in den Vereinigten Staaten einleiten

und bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") ein Tender Offer

Statement auf Schedule TO einreichen.

Das Übernahmeangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten

Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der

Angebotsunterlage von den vorstehend dargestellten Eckdaten abzuweichen,

soweit dies rechtlich zulässig ist.

Wichtiger Hinweis:

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können als

zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des U.S. Securities Act

of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") und Section

21E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner jeweils geltenden

Fassung angesehen werden. Diese Aussagen sind an der Verwendung

zukunftsgerichteter Begriffe wie "glauben", "hoffen", "planen",

"beabsichtigen", "anstreben", "können", "werden", "könnten", "sollten",

"würden", "erwarten", "rechnen mit", "schätzen", "fortsetzen", "zum Ziel

haben" oder ähnlicher Begriffe erkennbar. Soweit sich hierin enthaltene

Aussagen auf die Produkte der QIAGEN N.V. ("QIAGEN"), den Zeitplan für

Markteinführung und Entwicklung, Vermarktungs- und/oder behördliche

Zulassungen, den finanziellen und operativen Ausblick, Wachstum und

Expansion, Akquisitionen, Kooperationen, Märkte, die Strategie oder die

Geschäftsergebnisse beziehen, einschließlich insbesondere der erwarteten

Umsatzerlöse, der Umsatzerlöse mit bestimmten Produkten, der Umsatzerlöse in

bestimmten Regionen, der bereinigten Umsatzerlöse, der Steigerung der

bereinigten operativen Ergebnismarge, der Ausschüttungen an die Aktionäre,

steigender Dividendenzahlungen, des Produktportfoliomanagements, von

Produkteinführungen (einschließlich der erwarteten Einführung von QIAGENs

Sequenzierungslösungen, Testplattformen, Panels und Systeme), der Nutzung

von KI-Technologie, der Verbesserung der operativen und finanziellen

Hebelwirkung, von Wechselkursbewegungen gegenüber dem US-Dollar, der Pläne

für Investitionen in QIAGENs Portfolio und der Verpflichtungen zum

Aktienrückkauf, QIAGENs Erwartungen in Bezug auf QIAGENs bereinigten

Steuersatz, die Fälligkeit und Rückzahlung von Verbindlichkeiten, QIAGENs

Fähigkeit, das bereinigte Ergebnis je Aktie stärker als den Umsatz zu

steigern, sowie die Fähigkeit, die betriebliche Effizienz zu verbessern und

eine disziplinierte Kapitalallokation beizubehalten, und diese Aussagen

zukunftsgerichtet sind, beruhen solche Aussagen auf gegenwärtigen

Erwartungen und Annahmen, die mit einer Reihe von Unsicherheiten und Risiken

verbunden sind. Hierzu gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der

Abhängigkeit von der Entwicklung und dem Erfolg neuer Produkte; der

Steuerung von Wachstum und der Expansion der Geschäftstätigkeit

(einschließlich der Auswirkungen von Währungsschwankungen, Zöllen,

Steuergesetzen, behördlichen Verfahren und Abhängigkeiten in der

Lieferkette); Schwankungen der Geschäftsergebnisse; der Integration

erworbener Unternehmen; Veränderungen in den Beziehungen zu Kunden,

Lieferanten und strategischen Partnern; dem Wettbewerb; schnellen oder

unerwarteten technologischen Veränderungen; Schwankungen der Nachfrage nach

den Produkten von QIAGEN (einschließlich Schwankungen aufgrund der

allgemeinen wirtschaftlichen Lage, des Umfangs und des Zeitpunkts der

Finanzierung und der Budgets der Kunden sowie sonstiger Faktoren,

einschließlich Verzögerungen oder Begrenzungen bei der Höhe von

Erstattungsgenehmigungen oder öffentlichen Gesundheitsmitteln); der

Fähigkeit von QIAGEN, behördliche Produktzulassungen zu erlangen und

aufrechtzuerhalten; Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Anpassung der

Produkte von QIAGEN an integrierte Lösungen und bei der Herstellung solcher

Produkte; der Fähigkeit von QIAGEN, neue Produkte zu identifizieren und zu

entwickeln sowie QIAGENs Produkte von Wettbewerbsprodukten abzugrenzen und

vor diesen zu schützen; der Marktakzeptanz neuer Produkte und der

Integration erworbener Technologien und Unternehmen; Maßnahmen von

Regierungen, globalen oder regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen,

einschließlich Inflation und sich ändernder Zinssätze, witterungs- oder

transportbedingten Verzögerungen, Naturkatastrophen, Verletzungen der

Cybersicherheit, politischen Krisen oder Krisen der öffentlichen Gesundheit

und deren Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN und

andere Bereiche des Geschäfts von QIAGEN oder sonstigen Fällen höherer

Gewalt; Prozessrisiken, einschließlich Patentstreitigkeiten und

Produkthaftung; den Schuldendienstverpflichtungen; der Volatilität des

Börsenkurses der QIAGEN-Aktien; der Möglichkeit, dass die erwarteten

Vorteile im Zusammenhang mit kürzlich erfolgten oder anstehenden

Akquisitionen nicht wie erwartet eintreten; sowie den sonstigen Faktoren,

die unter der Überschrift "Risk Factors" im jüngsten Jahresbericht von

QIAGEN auf Form 20-F erörtert werden. Für weitere Informationen wird auf die

Einreichungen von QIAGEN bei der U.S. Securities and Exchange Commission

(die "SEC") verwiesen.

Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung umfassen auch Aussagen

in Bezug auf das Übernahmeangebot. Zu den weiteren wesentlichen Faktoren,

die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den

in solchen zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören Risiken

und Unsicherheiten in Bezug auf: den nicht rechtzeitigen Vollzug oder das

vollständige Ausbleiben des Vollzugs der geplanten Transaktion;

Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der QIAGEN-Aktien, die im Rahmen des

Übernahmeangebots angedient werden; die Möglichkeit, dass konkurrierende

Angebote abgegeben werden; die Möglichkeit, dass die Bedingungen des

Übernahmeangebots nicht eintreten und auf sie auch nicht verzichtet wird;

den Eintritt eines Ereignisses, einer Änderung oder eines sonstigen

Umstands, der zur Beendigung des Business Combination Agreement führen

könnte; die Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen und die Umsetzung der im

Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot vorgesehenen

Finanzierungsvereinbarungen; den Erhalt etwaiger im Zusammenhang mit dem

Übernahmeangebot bei der SEC beantragter Ausnahmegenehmigungen (Exemptive

Relief) oder sonstiger Erleichterungen sowie etwaige damit verbundene

Auflagen; den nicht rechtzeitigen Erhalt oder das Ausbleiben der für die

Transaktion erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder deren Erteilung

nur unter Auflagen; Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von QIAGEN vor

Vollzug der Transaktion aufgrund transaktionsbedingter Unsicherheit oder

sonstiger Faktoren, welche die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu

Arbeitnehmern, Kunden, Lizenznehmern, sonstigen Geschäftspartnern oder

staatlichen Stellen erschweren; Schwierigkeiten bei der Bindung von

Mitarbeitern in Schlüsselpositionen; sowie den Ausgang etwaiger

Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Die in

dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum

Datum dieser Mitteilung. Weder die Bieterin noch EQT Private Equity noch

QIAGEN übernehmen eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich

zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse

oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht nach anwendbarem Recht

erforderlich ist.

Zusätzliche Informationen und Bezugsquellen

Das in dieser Mitteilung genannte Übernahmeangebot hat noch nicht begonnen.

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Verkauf von QIAGEN-Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar; sie ersetzt auch

nicht die Unterlagen zum Übernahmeangebot, die die Bieterin bei der SEC

einreichen oder in Deutschland veröffentlichen wird. Die Bestimmungen und

Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage und

den zugehörigen, von der Bieterin erstellten Angebotsmaterialien

veröffentlicht, und das Angebot zum Erwerb von Stammaktien von QIAGEN

erfolgt ausschließlich auf deren Grundlage. Sobald die erforderliche

Gestattung der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die

zugehörigen Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht und zum

Zeitpunkt des Beginns des Übernahmeangebots zudem im Rahmen eines Tender

Offer Statement auf Schedule TO bei der SEC eingereicht. QIAGEN

beabsichtigt, in Bezug auf das Übernahmeangebot ein

Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 bei der SEC

einzureichen. Darüber hinaus wird QIAGEN ein Dokument veröffentlichen, das

die begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes ("WpÜG") und die Stellungnahme gemäß Artikel 18 und Anhang

G der niederländischen Verordnung über öffentliche Angebote (Besluit

openbare biedingen Wft) zusammenfasst. Die Angebotsunterlage für das

Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) mit den detaillierten

Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weiteren

Informationen hierzu wird unter anderem im Internet unter www.eqt-offer.com

veröffentlicht.

Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb

Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten kann weiteren rechtlichen

Anforderungen und/oder Beschränkungen unterliegen. Im Hinblick auf die

Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und außerhalb der

Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung der in der

jeweiligen Rechtsordnung anwendbaren rechtlichen Anforderungen übernommen.

DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH EINES ERWERBSANGEBOTS

(OFFER TO PURCHASE), EINES ZUGEHÖRIGEN ANNAHMESCHREIBENS (LETTER OF

TRANSMITTAL) UND BESTIMMTER WEITERER DOKUMENTE ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT) UND DAS

SOLICITATION/RECOMMENDATION STATEMENT AUF SCHEDULE 14D-9 IN IHRER JEWEILS

GELTENDEN FASSUNG SOWIE DIE BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME VON QIAGEN GEMÄSS § 27

WPÜG UND DIE STELLUNGNAHME GEMÄSS ARTIKEL 18 UND ANHANG G DER

NIEDERLÄNDISCHEN VERORDNUNG ÜBER ÖFFENTLICHE ANGEBOTE (Besluit openbare

biedingen Wft) WERDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. INVESTOREN UND

AKTIONÄREN VON QIAGEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIESE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU

LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA DIESE DOKUMENTE UND NICHT DAS

VORLIEGENDE DOKUMENT FÜR DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES

ÜBERNAHMEANGEBOTS MASSGEBLICH SIND UND DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN

ENTHALTEN WERDEN, DIE DIESE PERSONEN VOR EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE

ANDIENUNG IHRER STAMMAKTIEN BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.

Die Unterlagen zum Übernahmeangebot, einschließlich des Erwerbsangebots

(Offer to Purchase) und des zugehörigen Annahmeschreibens (Letter of

Transmittal) und bestimmter weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot, sowie

das Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 (sobald

verfügbar) und sonstige von der Bieterin oder QIAGEN bei der SEC

eingereichte Dokumente werden kostenlos auf der Internetseite der SEC unter

www.sec.gov oder auf der Internetseite der Bieterin unter www.eqt-offer.com

erhältlich sein. Darüber hinaus werden das Tender Offer Statement der

Bieterin und sonstige Dokumente, die sie bei der SEC einreichen wird, unter

www.eqt-offer.com abrufbar sein. Ferner werden Exemplare der

Angebotsunterlage kostenlos über die in der Angebotsunterlage zu benennende

Informationsstelle (Information Agent) erhältlich sein.

Anwendbares Recht

Das Übernahmeangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,

insbesondere dem WpÜG, bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der

Niederlande sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts

der Vereinigten Staaten von Amerika abgegeben und durchgeführt. Jeder

Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt,

unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist

in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Erwerb von Aktien außerhalb des Übernahmeangebots

Sowohl EQT Private Equity als auch die Bieterin behalten sich jeweils vor,

im Rahmen des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung

(Exemptive Relief) der SEC außerhalb des Übernahmeangebots unmittelbar oder

mittelbar Aktien von QIAGEN über die Börse oder außerbörslich zu erwerben.

Etwaige solche Erwerbe oder Vereinbarungen erfolgen außerhalb der

Vereinigten Staaten unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und

vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC. Soweit

solche Erwerbe erfolgen, werden Informationen hierüber, einschließlich der

Anzahl der erworbenen Aktien von QIAGEN und des dafür gezahlten Preises,

unverzüglich veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den anwendbaren

gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

Informationen in Bezug auf EQT XI

Die hierin enthaltenen Informationen in Bezug auf den Fonds EQT XI ("EQT XI")

stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und dürfen nicht im

Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Aufforderung von EQT XI verwendet

oder als Grundlage herangezogen werden. Ein Angebot oder eine Aufforderung

in Bezug auf EQT XI erfolgt ausschließlich mittels eines vertraulichen

Private Placement Memorandum und zugehöriger Dokumente, die qualifizierten

Anlegern im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften

vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Hierin genannte Wertpapiere von

EQT XI wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und

dürfen ohne eine Registrierung nach diesem Gesetz oder eine anwendbare

Ausnahme hiervon weder angeboten noch verkauft werden. Ein Angebot von

Wertpapieren von EQT XI in den Vereinigten Staaten müsste mittels eines

Angebotsdokuments erfolgen, das beim Emittenten oder dessen Beauftragten

erhältlich wäre und detaillierte Informationen über den Emittenten der

Wertpapiere und dessen Geschäftsleitung sowie Finanzinformationen enthielte.

Wertpapiere von EQT XI dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung

oder eine Ausnahme von der Registrierungspflicht weder angeboten noch

verkauft werden.

Amsterdam, 21. Oktober 2026

Crown NL Bidco B.V.

Ende der WpÜG-Mitteilung

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21.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=c67a3310-cd5e-11f1-9d22-0a083a71a9ab&lang=de

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Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Tradegate

BSX; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart; London, Chicago, NYSE, SIX

LEI Code: 213800OTKL1JNC4GON41

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2419878 21.10.2026 CET/CEST

Disclaimer

Quelle: DFA/DPA. Diese Nachricht wurde vollständig von einer dritten Partei bereitgestellt und veröffentlicht. ING ist daran weder beteiligt noch hat ING Einfluss auf die veröffentlichten Informationen. Mehr dazu finden Sie im disclaimer.