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EQS-Adhoc: Bayer Aktiengesellschaft: Monsanto schließt Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen zu Roundup(TM) (Glyphosat) (deutsch)

2026-02-17T17:23:32.000+01:00

Bayer Aktiengesellschaft: Monsanto schließt Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen zu Roundup(TM) (Glyphosat)

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EQS-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verwaltungs- und

Gerichtsverfahren

Bayer Aktiengesellschaft: Monsanto schließt Sammelvergleich zur Beilegung

aktueller und künftiger Klagen zu Roundup(TM) (Glyphosat)

17.02.2026 / 17:23 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Leverkusen / St. Louis, 17. Februar 2026:

* Sammelvergleich und Fall beim US Supreme Court sind Teile der

mehrgleisigen Strategie, um Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen

- beide Elemente sind jeweils notwendig und verstärken sich gegenseitig

* Zahlungen für den Sammelvergleich umfassen maximal 7,25 Milliarden

US-Dollar über bis zu 21 Jahre; jährlich abnehmende und gedeckelte

Auszahlungen geben Unternehmen mehr finanzielle Planungssicherheit

* Sammelvergleich muss von Gericht genehmigt werden

* Monsanto hat weitere Vergleiche zu Roundup(TM) und PCB vereinbart

* Bayer erwartet Erhöhung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für

Rechtsstreitigkeiten insgesamt von 7,8 Milliarden Euro auf 11,8

Milliarden Euro

Monsanto hat einen Sammelvergleich zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zu

Roundup(TM) (Wirkstoff: Glyphosat) in den USA geschlossen. Mit der

langfristigen Vereinbarung sollen sowohl anhängige als auch mögliche

künftige Klagen beigelegt werden, bei denen es um geltend gemachte

Erkrankungen am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) geht. Führende Kanzleien der

Klägerseite haben dazu am Dienstag einen Antrag auf vorläufige Genehmigung

beim Circuit Court of the City of St. Louis in Missouri eingereicht. Im

Rahmen der mehrgleisigen Strategie zur signifikanten Eindämmung der

Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten ergänzt der Sammelvergleich die Überprüfung

des Falls "Durnell" durch den US Supreme Court. Beide Schritte sind jeweils

notwendig und verstärken sich gegenseitig.

Im Rahmen des Sammelvergleichs würde Monsanto - nach Genehmigung des

Gerichts -über bis zu 21 Jahre insgesamt maximal 7,25 Milliarden US-Dollar

auszahlen. Die Zahlungen würden jährlich abnehmen und wären gedeckelt. Durch

diese langfristige Zahlungsvereinbarung hätte das Unternehmen mehr

finanzielle Sicherheit und Kontrolle über die Kosten für die

Rechtsstreitigkeiten sowohl für aktuelle als auch mögliche künftige Klagen.

Zudem hat Monsanto weitere vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere

Glyphosat-Fälle beizulegen. Darüber hinaus hatte sich Monsanto Anfang dieses

Jahres auch zu den acht verbliebenen PCB-Urteilen am Sky Valley Education

Center im US-Bundesstaat Washington verglichen. Die Konditionen dieser

Vereinbarung sind ebenfalls vertraulich. Und schließlich hatte Monsanto

zuvor auch Klagen wegen angeblicher Umweltverschmutzungen durch PCB mit den

US-Bundesstaaten Illinois und West Virginia beigelegt.

Vorbehaltlich der finalen Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer

führen diese Vergleichsvereinbarungen inklusive der Rechtskosten zu einer

Erhöhung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten

von 7,8 Milliarden Euro Ende September 2025 (davon 6,5 Milliarden Euro für

Glyphosat) auf 11,8 Milliarden Euro (davon 9,6 Milliarden Euro für

Glyphosat). Unter Berücksichtigung einer ersten Einschätzung sämtlicher

Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von circa 5 Milliarden Euro in

diesem Jahr geht Bayer für 2026 von einem negativen Free Cashflow aus. Um

die Vergleichsvereinbarungen in den Finanzzahlen zu berücksichtigen,

verschiebt Bayer die Bilanz-Pressekonferenz auf den 4. März 2026.

Die unmittelbare Finanzierung der Vergleiche sowie bestimmter

Anleihefälligkeiten ist durch eine Kreditlinie von 8 Milliarden US-Dollar

gesichert. Die Ausfinanzierung soll über Anleihen sowie Instrumente

erfolgen, die Ratingagenturen eigenkapitalähnlich einstufen (Equity-Credit)

- und nicht über eine Kapitalerhöhung.

Die Glyphosat-Vergleiche geht Monsanto nur ein, um die Rechtsstreitigkeiten

einzudämmen, und sie enthalten keinerlei Schuldeingeständnis. Die weltweit

führenden Regulierungsbehörden, etwa in den USA und der EU, haben auf Basis

umfassender wissenschaftlicher Studien mehrfach festgestellt, dass

glyphosatbasierte Herbizide sicher angewendet werden können und nicht

krebserregend sind. Diese Mittel sind für Landwirte essenziell, um

bezahlbare Lebensmittel zu produzieren.

Über die Vergleichsvereinbarungen hinaus wird das Unternehmen die anderen

Maßnahmen der mehrgleisigen Strategie weiterhin vorantreiben. Dazu gehören

die Unterstützung von Gesetzesinitiativen auf Bundesebene und in einzelnen

Staaten der USA sowie von regulatorischen Maßnahmen und weitere Initiativen,

die für regulatorische Klarheit sorgen und die Rechtsrisiken eindämmen. Die

Regulierungsunsicherheit setzt die Verfügbarkeit von - auch künftig

entwickelten - innovativen Produkten aufs Spiel, was ernsthafte Konsequenzen

für Landwirte und die amerikanische Lebensmittelproduktion haben kann.

Entscheidung des Supreme Court und Vergleichsvereinbarungen sind jeweils

notwendig und verstärken sich gegenseitig

Die Vergleichsvereinbarungen zu Glyphosat folgen auf die Entscheidung des US

Supreme Court, den Fall Durnell zur Überprüfung anzunehmen. Dabei hat die

Erwartung, dass das oberste Gericht die Frage des Vorrangs von Bundesrecht

bei Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise überprüfen könnte, die

Vergleichsverhandlungen erst möglich gemacht.

Der Fall beim Supreme Court bleibt von der Vergleichsvereinbarung unberührt

und ist wichtig, um erhebliche Schadenersatzurteile aufzuheben, gegen die

noch Rechtsmittel anhängig sind, und die nicht durch den Sammelvergleich

abgedeckt sind. Entscheidet der Supreme Court zugunsten des Unternehmens,

sollte aktuellen und künftigen Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise

auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten die Grundlage weitgehend

entzogen sein. Das gilt auch für aktuelle Berufungsprozesse und Kläger, die

sich gegen eine Teilnahme am Sammelvergleich entscheiden. Ein positives

Urteil des Supreme Court könnte Unternehmen zudem mehr Rechtssicherheit

bieten, die bereits zugelassene oder neue Produkte auf den Markt bringen

möchten, wovon Landwirte und Verbraucher in den USA profitieren.

Der Sammelvergleich soll sämtliche Klagen abdecken, bei denen eine

NHL-Erkrankung auf Roundup(TM) zurückgeführt wird - unabhängig von der

konkreten rechtlichen Begründung. Er umfasst also Klagen, die auch nach

einer Entscheidung des Supreme Court noch weiterverfolgt werden könnten, was

die Lösung der Rechtsstreitigkeiten verzögern würde.

Über den Sammelvergleich

Der Sammelvergleich wurde mit Vertretern der führenden Kanzleien der

Klägerseite verhandelt, dazu gehören Holland Law Firm, Ketchmark &

McCreight, Motley Rice, Seeger Weiss, Waters Kraus Paul & Siegel und

Williams Hart & Boundas. Diese Kanzleien unterstützen die Vereinbarung und

die Genehmigung durch das Gericht.

Der Vergleich deckt Kläger ab, die angeben, vor dem 17.02.2026 Roundup(TM)

ausgesetzt gewesen zu sein, und:

* bereits eine medizinische NHL-Diagnose haben oder

* eine medizinische NHL-Diagnose vor dem Ende einer 16-jährigen Frist

erhalten, die ab der finalen Genehmigung der Vergleichsvereinbarung

läuft.

Der vorgeschlagene Sammelvergleich unterscheidet sich erheblich von der

Vereinbarung, die das Unternehmen im Jahr 2020 angestrebt hatte. Er ist

längerfristig angelegt und umfasst Auszahlungen für bis zu 21 Jahre. Zudem

sind die Bedürfnisse aktueller und möglicher künftiger Kläger in einem

gemeinsamen Programm abgedeckt. Ein professioneller Verwalter setzt das

Programm um. Die früher vorgeschlagene Vereinbarung war auf vier Jahre

begrenzt und mit deutlich weniger Mitteln ausgestattet. Mögliche künftige

Rechtsstreitigkeiten über die Vierjahresfrist hinaus waren von den

Ergebnissen eines Wissenschaftsgremiums abhängig, das es dieses Mal nicht

gibt.

Der Sammelvergleich muss vom Gericht genehmigt werden. Teil des

Genehmigungsverfahrens ist auch die Information der Kläger, die dann die

Möglichkeit haben, die Vergleichsvereinbarung abzulehnen. Monsanto hat das

Recht, die Vergleichsvereinbarung ohne Zahlungen an die Kläger zu kündigen,

wenn nicht eine ausreichende Zahl von ihnen daran teilnimmt.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen

enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der

Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch

unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen,

dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die

Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen

Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer

in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der

Bayer-Website www.bayer.com/de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt

keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben

und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Die Bayer AG ist eine Holdinggesellschaft mit weltweit operativen

Tochterunternehmen. Wenn auf "Bayer" oder "das Unternehmen" referenziert

wird, kann sich das - je nach Kontext - auf ein oder mehrere

Tochterunternehmen beziehen.

Kontakt:

Frau Denise Jahn, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-72704, e-mail:

denise.jahn@bayer.com

Ende der Insiderinformation

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E-Mail: ir@bayer.com

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Sprache: Deutsch

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Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2277674 17.02.2026 CET/CEST

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