EQS-Adhoc: Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Entscheidung zugunsten Klägergruppe hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von Clearstream verwahrter Vermögenswerte (deutsch)

2026-04-01T22:23:42.000+02:00

Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Entscheidung zugunsten Klägergruppe hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von Clearstream verwahrter Vermögenswerte

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EQS-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Verwaltungs- und

Gerichtsverfahren

Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Entscheidung zugunsten Klägergruppe

hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von

Clearstream verwahrter Vermögenswerte

01.04.2026 / 22:23 CET/CEST

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Die Clearstream Banking S.A., Luxemburg ("Clearstream"), eine 100-prozentige

Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, hat heute darüber Kenntnis

erlangt, dass ein US-Gericht im Rahmen der sog. Peterson II-Klage (vgl.

Geschäftsbericht 2025, S. 261) eine Entscheidung zugunsten der

Vollstreckungsgläubiger des Iran erlassen hat, die auf Herausgabe von

mindestens rund USD 1,7 Mrd. geklagt hatten, die der iranischen Zentralbank

("Bank Markazi") zugerechnet und von Clearstream in Luxemburg auf einem

Kundenkonto verwahrt werden. Clearstream prüft, ob sie Berufung gegen die

Entscheidung einlegen wird.

Ebenso verlangt die Bank Markazi bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einer

in Luxemburg u.a. gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe

umfangreicher Vermögenswerte einschließlich des oben genannten Betrages in

Höhe von ca. USD 1,7 Mrd. (vgl. Ad hoc Meldung der Deutsche Börse AG vom 18.

Januar 2018). Die Klage wird derzeit noch in der ersten Instanz verhandelt.

Clearstream geht nach rechtlicher Beratung weiterhin davon aus, dass die

Klage in Luxemburg unbegründet ist.

Clearstream wird nach umfassender rechtlicher Beratung im Rahmen der

bestehenden Handlungsmöglichkeiten alle relevanten Interessen und

Verantwortlichkeiten im Hinblick darauf abwägen, wie mit den betroffenen

Vermögenswerten unter Wahrung der rechtlichen und regulatorischen Pflichten

von Clearstream verfahren werden kann. Clearstream wird die Rechtslage

insgesamt weiter analysieren.

Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung der dargelegten Verfahren ergibt

sich aus der heutigen Entscheidung keine wesentliche Änderung der

Risikosituation, die für Clearstream oder die Deutsche Börse AG in diesem

Zusammenhang die Bildung einer Rückstellung erfordern würden.

Kontakt:

Ingrid Haas

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 32 17

Patrick Kalbhenn

Group Communications

Deutsche Börse AG

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