EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Bilanzierungsfehler in Jahres- und Konzernabschlüssen / Umsatz- und Ergebnisprognose im Konzern mit Gewinnwarnung / Verschiebung der Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäfts (deutsch)

2026-04-28T22:34:56.000+02:00

Alexanderwerk AG: Bilanzierungsfehler in Jahres- und Konzernabschlüssen / Umsatz- und Ergebnisprognose im Konzern mit Gewinnwarnung / Verschiebung der Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäfts

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EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Jahresabschluss / Verschiebung

der Veröffentlichung/Prognose / Gesamtjahr

Alexanderwerk AG: Bilanzierungsfehler in Jahres- und Konzernabschlüssen /

Umsatz- und Ergebnisprognose im Konzern mit Gewinnwarnung / Verschiebung der

Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäfts

28.04.2026 / 22:34 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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Insiderinformationen nach Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE000A37FTW0

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Bilanzierungsfehler in Jahres- und Konzernabschlüssen / Umsatz- und

Ergebnisprognose im Konzern mit Gewinnwarnung / Verschiebung der

Veröffentlichung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2025

Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat soeben festgestellt, dass bezogen auf

ihre 100%ige Tochtergesellschaft Alexanderwerk GmbH, Remscheid, deren

Jahresabschlüsse (HGB-Einzelabschlüsse) der letzten 10 Geschäftsjahre und

insbesondere der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 Bilanzierungsfehler

(aufgrund fehlerhafter Bewertungsmethoden zu Positionen des

Vorratsvermögens) enthalten. Diese Bilanzierungsfehler setzen sich auch in

den Jahresabschlüssen, insbesondere der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024

der Alexanderwerk AG sowie in dem Konzernabschluss der Alexanderwerk AG für

die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024, der nach den Maßstäben des IFRS

aufgestellt wird, fort - so dass auch dort Bilanzierungsfehler enthalten

sind.

Konkret wurden in den HGB-Einzelabschlüssen der Alexanderwerk GmbH

Materialgemeinkosten in unzulässiger Höhe im Umlaufvermögen aktiviert.

Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Alexanderwerk GmbH und

der Alexanderwerk AG wirken sich diese Fehler unmittelbar auf die

Jahresabschlüsse der Alexanderwerk AG aus. Die Jahresabschlüsse der

Alexanderwerk GmbH bzw. der Alexanderwerk AG sind aber - mangels Erreichens

der Wesentlichkeitsschwelle - nicht nichtig i. S. d. § 256 AktG. Eine

Korrektur kann dementsprechend in laufender Rechnung, d.h. im Zuge der

Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Alexanderwerk GmbH

und der Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2025 erfolgen und wird

aktuell durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass eine negative Ergebniswirkung

in der Spannweite TEUR 450 bis TEUR 500 vor Steuern als grundsätzlich

einmaliger Korrektureffekt vorliegt und damit auch den Jahresüberschuss der

Alexanderwerk AG für das Geschäftsjahr 2025 beeinflussen wird.

In zurückliegenden Konzernabschlüssen der Alexanderwerk AG (nach IFRS)

wurden darüber hinaus unzulässigerweise zu den vorgenannten überhöhten

Materialgemeinkosten zusätzlich auch überhöhte Verwaltungsgemeinkosten

aktiviert. Aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnisse ist eine -

retrospektive - Korrektur des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

nach IAS 8 erforderlich.

Die Korrektur nach IAS 8 hat folgende wesentliche Auswirkungen auf den

zurückliegenden Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024:

1. Minderung des Vorratsvermögens zum 01.01.2024 in der Spannweite von

TEUR 1.800 bis TEUR 2.100,

dadurch Reduzierung der passiven latenten Steuern zum 01.01.2024 in der

Spannweite von TEUR 500 bis TEUR 600,

dadurch Reduzierung des Eigenkapitals zum 01.01.2024 in der Spannweite

von TEUR 1.300 bis TEUR 1.500.

2. Minderung der Bestandsveränderung für das Geschäftsjahr 2024 in der

Spannweite von TEUR 400 bis TEUR 500,

dadurch Reduzierung des Konzernjahresüberschusses für das Geschäftsjahr

2024 in der Spannweite von TEUR 300 bis TEUR 400.

Erst nach Abschluss dieser Korrektur kann der Konzernabschluss für das

Geschäftsjahr 2025 finalisiert werden.

Unter Einbeziehung vorgenannter Fehlerkorrekturen aus Vorjahren hat der

Vorstand im Rahmen der laufenden Aufstellung des Jahresabschlusses für das

Geschäftsjahr 2025 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der

Alexanderwerk AG verprobt.

Danach erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025, vorbehaltlich

abschließender Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung durch den

bestellten Abschlussprüfer, folgende Konzernfinanzkennzahlen nach IFRS:

Der Konzernumsatz beträgt voraussichtlich TEUR 39.000 bis TEUR 39.500 (2024:

TEUR 35.660).

Die Gesamtleistung im Konzern beträgt - aufgrund einer zur

Umsatzerlösentwicklung gegenläufigen überplanmäßigen Bestandsreduzierung des

Vorratsvermögens von voraussichtlich TEUR 2.750 bis TEUR 3.000 (2024 nach

IAS 8 Korrektur: Bestandsminderung TEUR 440) - dann voraussichtlich TEUR

36.250 bis TEUR 36.500 (2024 nach IAS 8 Korrektur: TEUR 35.740). Trotz

deutlichem Umsatzwachstum im Konzern entwickelt sich die Gesamtleistung aus

diesem Grund annähernd gleichbleibend zum Vorjahr und bleibt damit deutlich

unter unserer Prognoseerwartung (rd. TEUR 38.000) zurück.

Das Betriebsergebnis (EBIT) 2025 im Konzern wird dann - beeinflusst durch

die vorgenannten Effekte sowie zusätzliche zumeist plangemäße Anstiege bei

den Fixkosten (Personalkosten, sonstige betriebliche Aufwendungen) -

voraussichtlich in einer Größenordnung von TEUR 4.000 bis TEUR 4.200

anzusiedeln sein (2024 nach IAS 8 Korrektur: TEUR 6.741). Ausgelöst durch

die Effekte in der Gesamtleistung setzt sich die signifikante Abweichung zur

ursprünglichen Prognose für das Geschäftsjahr 2025 (rd. TEUR 7.500)

zwangsläufig auch im Betriebsergebnis (EBIT) des Konzerns fort.

Der Konzernjahresüberschuss nach Steuern beträgt voraussichtlich TEUR 2.500

bis TEUR 3.000 (2024 nach IAS 8 Korrektur: TEUR 4.362).

Der Einzelabschluss der Alexanderwerk AG (nach HGB) weist voraussichtlich

einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von TEUR 2.200 bis TEUR 2.400

(2024: TEUR 4.162) aus und bleibt deutlich hinter dem Vorjahresergebnis

zurück. Das Betriebsergebnis der Alexanderwerk AG (nach HGB) bestimmt sich

zu großen Teilen aus dem Ergebnisabführungsvertrag der Alexanderwerk GmbH

(nach HGB). Nach Berücksichtigung der vorgenannten einmaligen

Fehlerkorrektur aus Vorjahren in der Spannweite von TEUR 450 bis TEUR 500

ergibt sich in der Alexanderwerk GmbH zusätzlich ein signifikanter

ergebniswirksamer Sondereffekt aus der Bestandsminderung des

Vorratsvermögens in Höhe von voraussichtlich TEUR 2.750 bis TEUR 3.000. Der

deutliche Anstieg der Umsatzerlöse im Jahr 2025 gegenüber den Vorjahren wird

im Ergebnis kompensiert durch die mit der Umsatzrealisierung erforderliche

Reduzierung aktivierter Vermögenspositionen der Halbfertigteile,

Fertigteile, Konstruktionsstunden und Materialgemeinkosten. In Summe beider

Effekte ergibt sich eine ergebniswirksame Bestandsreduzierung in einer

Größenordnung von voraussichtlich TEUR 3.200 bis TEUR 3.500, die sich

maßgeblich auf die zurückbleibende Gesamtleistung und das Betriebsergebnis

(EBIT) in der Alexanderwerk GmbH auswirkt. Beide genannten Effekte setzen

sich dann, wie bereits dargelegt, im Konzernergebnis nach IFRS fort.

Vorstand und Aufsichtsrat geben bekannt, dass die fristgerechte

Veröffentlichung von Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025

im April 2026 nicht eingehalten werden kann. Aufgrund diverser dargelegter

Sondereffekte bei der Aufstellung und Prüfung ergibt sich eine Verzögerung

der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das

Geschäftsjahr 2025.

Remscheid, 28. April 2026

Alexanderwerk AG

Der Vorstand

Kontakt:

Bekim Bunjaku, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857

Remscheid,

Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com

Ende der Insiderinformation

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