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EQS-Adhoc: XRG P.J.S.C., Abu Dhabi, VAE, übermittelt förmliches Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf EUR 59,46 je Aktie fest (deutsch)

2026-03-20T13:51:23.000+01:00

XRG P.J.S.C., Abu Dhabi, VAE, übermittelt förmliches Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf EUR 59,46 je Aktie fest

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EQS-Ad-hoc: Covestro AG / Schlagwort(e): Sonstiges

XRG P.J.S.C., Abu Dhabi, VAE, übermittelt förmliches Squeeze-out-Verlangen

und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf EUR 59,46 je Aktie fest

20.03.2026 / 13:51 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die XRG P.J.S.C., Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate ("XRG"), hat heute

dem Vorstand der Covestro AG (ISIN: DE0006062144 / WKN 606214) das förmliche

Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, eine Hauptversammlung

der Covestro AG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der

Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf XRG

gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst werden soll (sog.

aktienrechtlicher Squeeze-out), und hierbei die von ihr festgelegte

Barabfindung je Aktie mitgeteilt.

Die XRG hat der Covestro AG mitgeteilt, dass sie direkt und über ihr

indirekt gehaltenes hundertprozentiges Tochterunternehmen ADNOC

International Germany Holding AG eine Beteiligung von 95,1 % am Grundkapital

der Covestro AG (vor Abzug der eigenen Aktien der Covestro AG) hält. Sie ist

damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die XRG hat weiter mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf EUR

59,46 je Aktie der Covestro AG festgelegt hat. Die festgelegte Barabfindung

beruht auf einer gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des

Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Covestro AG wirksam. Die

Covestro AG plant, den Beschluss über den aktienrechtlichen Squeeze-out im

Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich am 19. Mai

2026 stattfinden wird, zur Beschlussfassung zu stellen. Die Einberufung wird

gesondert bekanntgegeben.

Kontakt:

Ronald Köhler

Leiter Investor Relations

Tel: +49 214 6009 5098

E-Mail: ronald.koehler@covestro.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Covestro AG

Kaiser-Wilhelm-Allee 60

51373 Leverkusen

Deutschland

Telefon: +49 (0) 214 60095098

Fax: +49 (0) 214 60097002

E-Mail: ronald.koehler@covestro.com

Internet: www.covestro.com

ISIN: DE0006062144

WKN: 606214

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart, Tradegate BSX

EQS News ID: 2295292

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