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EQS-Adhoc: Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG kündigt eine Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 600 Mio. und einer Laufzeit bis 2031 an (deutsch)

Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG kündigt eine Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 600 Mio. und einer Laufzeit bis 2031 an

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EQS-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige

Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG kündigt eine Ausgabe von

Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtbetrag von EUR 600 Mio. und

einer Laufzeit bis 2031 an

09.09.2026 / 07:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,

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WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE

ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER

WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN

RECHTSORDNUNG BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Frankfurt am Main, 9. September 2026 - Der Vorstand der Deutsche Börse AG

(die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft

heute beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte

Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. (die

"Schuldverschreibungen") zu begeben.

Die Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000

können in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stückaktien der

Gesellschaft (die "Aktien") gewandelt oder in bar zurückgezahlt werden. Das

Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen

wird ausgeschlossen. Die Gesellschaft macht von einer Ermächtigung ihrer

Hauptversammlung 2024 zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch.

Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben und

werden mit einem Zinssatz von 0,50 % p.a. verzinst. Sofern die

Schuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder

zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie bei Fälligkeit am 16.

September 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt, der

zwischen 105,84 % und 108,53 % ihres Nennbetrags festgesetzt werden wird

(der "Aufgezinste Rückzahlungsbetrag"), was einer Rendite bis Fälligkeit

zwischen 1,625 % und 2,125 % entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird

mit einer Wandlungsprämie zwischen 30 % und 35 % über dem Referenzaktienkurs

festgesetzt, wobei dieser dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP)

der Aktien im Xetra-Handel zwischen dem Start und der Preisfestsetzung des

Angebots am 9. September 2026 entspricht.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Schuldverschreibungen

(insgesamt, jedoch nicht nur teilweise) jederzeit zu ihrem Aufgezinsten

Rückzahlungsbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Rückzahlungstag

(ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach

dem 5. November 2029 der Wert der den Schuldverschreibungen zugrunde

liegenden Aktien 130 % des dann geltenden Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags

über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn zu

irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von

der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen

Schuldverschreibungen auf 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrags der

Schuldverschreibungen gefallen ist.

Die Gesellschaft hat vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und eines Verzichts

durch die Joint Global Coordinators für einen Zeitraum von 90 Kalendertagen

nach Vollzug des Angebots einer Lock-up-Verpflichtung zugestimmt.

Die Schuldverschreibungen werden im Wege eines beschleunigten

Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in

bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die

"Vereinigten Staaten" oder "USA") gemäß Regulation S des U.S. Securities Act

von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") sowie

außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und sonstiger

Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder Verkauf der Schuldverschreibungen

nach geltendem Recht unzulässig wäre, im Rahmen einer Privatplatzierung

angeboten (das "Angebot").

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der

Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der

Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden.

Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich

im Laufe des heutigen Tages festgelegt und durch eine gesonderte

Pressemitteilung bekannt gegeben. Der Vollzug der Transaktion wird

voraussichtlich am oder um den 16. September 2026 erfolgen, und die

Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den

Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine

solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein

könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die

Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in

bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und

alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter

Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und

diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu

Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder

darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht

genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der

Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market Sourcebook

("PRM") und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen

Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder

einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.

Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner

Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts

als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im

Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die

Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem

U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der

"Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde

eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,

aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine

Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es

handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des

EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")

richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im

Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to

Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede

Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen

erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren

Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie

Qualifizierte Anleger sind.

Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an

Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher

Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der

jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im

Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die

sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die

Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede

Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder

anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine

relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren

Inhalt vertrauen.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen

der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für

Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel

9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen,

die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss

jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen

Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat

die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für

die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,

die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen

oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die

Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger

Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung

in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch

Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und

geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen

oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,

und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,

die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II

ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der

jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4

Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde. Infolgedessen besteht kein

Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die

"EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen Basisinformationsblattes für das

Angebot oder den Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder ihre

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch

möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung

der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in

der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung

gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,

vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke

bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde

ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018

("EUWA") Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist. Infolgedessen besteht

kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure

Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot,

den Verkauf oder den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch

möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer Composite

Investments (Designated Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung

oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"

oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die

keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen

sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse

verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob

solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,

zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu

aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände

widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum

dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir

übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten

Aussagen und Annahmen.

Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich

für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen

Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber

niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes

verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die

Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser

Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige

Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint

Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der

Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien

als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche

Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der

Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang

mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,

verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint

Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen

(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern

abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen

verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,

Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen

Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner

und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher

Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu

gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden

Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder

Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben

eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für

die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung

enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung

ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die

Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,

unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder

elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt

oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus

der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in

Verbindung damit ergeben.

Kontakt:

Ingrid Haas

Group Communications

Deutsche Börse AG

Telefon: +49 69 211 1 32 17

E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

Ende der Insiderinformation

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09.09.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Börse AG

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E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

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Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,

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EQS News ID: 2396016

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2396016 09.09.2026 CET/CEST

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