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EQS-Adhoc: Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an (deutsch)

2026-02-25T19:05:35.000+01:00

Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025 an

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EQS-Ad-hoc: Gerresheimer AG / Schlagwort(e): Geschäftszahlen /

Gesamtjahr/Geschäftszahlen / Halbjahr

Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des

Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des

Halbjahresfinanzberichts 2025 an

25.02.2026 / 19:05 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Gerresheimer AG: BaFin kündigt Erweiterung der Prüfung des

Konzernabschlusses 2024 sowie die Einleitung einer Prüfung des

Halbjahresfinanzberichts 2025 an

Düsseldorf, 25. Februar 2026. Die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Gerresheimer AG (ISIN:

DE000A0LD6E6, "Gerresheimer") mitgeteilt, dass sie beabsichtigt,

* die am 18.09.2025 eingeleitete Anlassprüfung des offengelegten

Konzernabschlusses und des zugehörigen Konzernlageberichts für das

Geschäftsjahr 2023/2024 der Gerresheimer AG zu erweitern sowie

* eine Anlassprüfung des veröffentlichten verkürzten

Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen

Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum

31.05.2025 der Gerresheimer AG einzuleiten.

Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses 2024

Grund für die Erweiterung der Prüfung des Konzernabschlusses und des

zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 vom 1.12.2023 bis

zum 30.11.2024 sind laut BaFin "konkrete Anhaltspunkte dafür, dass

1. die in der Bilanz mit einem Buchwert von 65,5 Mio. Euro ausgewiesenen

Leasingverbindlichkeiten und/oder die im Anhang angegebenen, mit den

Leasingverbindlichkeiten korrespondierenden nicht diskontierten

Zahlungsverpflichtungen möglicherweise fehlerhaft sind;

2. die Angabe der Nutzungsdauern der als immaterielle Vermögenswerte

aktivierten Entwicklungskosten mit einem Buchwert von 29,4 Mio. Euro

möglicherweise fehlerhaft ist;

3. Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies, die in der Bilanz

mit einem Buchwert von 196,5 Mio. Euro ausgewiesen sind, möglicherweise

im Wert gemindert waren und die in diesem Fall erforderliche Erfassung

eines Wertminderungsaufwands unterblieb."

Die Vermögenswerte des Segments Advanced Technologies betreffen die Sensile

Medical AG, Olten, Schweiz. Gerresheimer hatte am 10. Februar 2026

mitgeteilt, dass im Konzernabschluss 2025 nicht-zahlungswirksame

Wertminderungen in Höhe von rund 220 bis 240 Mio. EUR erwartet werden.

Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Wertminderungen auf Technologie-

und Entwicklungsprojekte der Sensile Medical AG, Olten, und unter anderem um

Wertminderungen von Vermögenswerten der Gerresheimer Moulded Glass Chicago

Inc., Chicago.

Einleitung Prüfung des Halbjahresfinanzberichts 2025

Grund für die Prüfung des Konzernzwischenabschlusses und des zugehörigen

Konzernzwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.12.2024 bis zum

31.05.2025 (Halbjahresfinanzbericht) sind laut BaFin "konkrete Anhaltspunkte

dafür, dass

1. die Beurteilung bestimmter Risiken im Konzernzwischenlagebericht für

den Zeitraum 01.12.2024 bis 31.05.2025 in Verbindung mit dem

Konzernlagebericht 2023/24 aufgrund der Finanzierung des Erwerbs von

Bormioli Pharma nicht mehr zutraf;

2. die Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten fehlerhaft

unterblieb;

3. Umsatzerlöse und Umsatzkosten im Zusammenhang mit Bill

and-hold-Vereinbarungen unzutreffend erfasst wurden."

Die Gesellschaft hat im Halbjahresfinanzbericht 2025 die Risiken aus

Akquisitionen, Desinvestitionen und Kooperationen sowie das

Liquiditätsrisiko unverändert zum Konzernabschluss 2024 als gering

eingestuft. Die BaFin sieht Anhaltspunkte, dass die Aufrechterhaltung der

Risikoeinstufung nicht mehr angemessen war.

Bei der Erfassung von Umsatzerlösen und -kosten im Zusammenhang mit

Bill-and-Hold-Vereinbarungen beabsichtig die BaFin auch im

Halbjahresfinanzbericht 2025 zu prüfen, ob diese Umsätze bereits zum

Halbjahr 2025 oder erst zu einem späteren Zeitpunkt hätten erfasst werden

dürfen. Damit im Zusammenhang steht die Bilanzierung von Vorräten zum

Bilanzstichtag 31.05.2025.

Die Gesellschaft hatte am 22. Dezember 2025 bereits mitgeteilt, Umsätze aus

Bill-and-Hold-Vereinbarungen umfassend zu korrigieren, im Konzernabschluss

2025 keine Umsätze aus neuen Bill-and-Hold-Vereinbarungen zu berücksichtigen

und auch zukünftig auf diese Praxis zu verzichten. Außerdem hatte die

Gesellschaft mitgeteilt, auch in den folgenden unterjährigen

Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 die Erfassung von Umsatzerlösen

aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen durch die Anpassung der Vorjahreswerte zu

korrigieren.

Gerresheimer geht davon aus, dass die BaFin die angekündigte Erweiterung der

Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie die anlassbezogene Prüfung des

Zwischenabschlusses für das 1. Halbjahr 2025 einleiten wird.

Die Gesellschaft wird mit der BaFin im Rahmen der Prüfungen weiterhin

vollumfänglich kooperieren, um die Sachverhalte transparent zu klären.

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Kontakt Gerresheimer AG

Investor Relations

Guido Pickert

Vice President Investor Relations

T +49 211 6181 220

gerresheimer.ir@gerresheimer.com

Medien

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Head of Corporate Communication

T +49 211 6181 264

[1]jutta.lorberg@gerresheimer.com

1. mailto:jutta.lorberg@gerresheimer.com

Ende der Insiderinformation

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Fax: +49-(0)211/61 81-121

E-Mail: gerresheimer.ir@gerresheimer.com

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WKN: A0LD6E

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart, Tradegate BSX

EQS News ID: 2281718

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2281718 25.02.2026 CET/CEST

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