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EQS-Adhoc: EPH Group AG: Einigung über den Erwerb von zwei Hotelprojekten an oberbayerischem See mit teilweiser Finanzierung über Sachkapitalerhöhung. (deutsch)

2026-02-26T13:10:11.000+01:00

EPH Group AG: Einigung über den Erwerb von zwei Hotelprojekten an oberbayerischem See mit teilweiser Finanzierung über Sachkapitalerhöhung.

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EQS-Ad-hoc: EPH Group AG / Schlagwort(e): Bedeutende

Verträge/Kapitalmaßnahmen / Sonstige

EPH Group AG: Einigung über den Erwerb von zwei Hotelprojekten an

oberbayerischem See mit teilweiser Finanzierung über Sachkapitalerhöhung.

26.02.2026 / 13:09 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die EPH Group AG ("EPH") hat heute mit einem Grundstückseigentümer und einem

Erbbaurechtsberechtigten eine grundsätzliche Einigung über den Erwerb von

zwei Hotelprojekten zu einem Kaufpreis im niedrigen zweistelligen

Millionen-Euro-Bereich erzielt.

Beide Projektliegenschaften befinden sich an einem der bekanntesten

oberbayerischen Seen in Deutschland. Geplant ist, auf einer der

anzukaufenden Liegenschaften ein Designhotel der Kategorie 4-Sterne-Superior

mit rund 220 Betten zu entwickeln. Dieses Designhotelprojekt befindet sich

im Stadium vor Erteilung der Baugenehmigung. Auf der anderen Liegenschaft

soll auf Basis eines Erbbaurechts ein Boutiquehotel entstehen, für das

bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Der Erwerb der Projekte ist jeweils

als Asset Deal über zwei neu zu gründende 100%-Tochtergesellschaften der EPH

geplant (die "Projektgesellschaften").

Auf Basis des "Land for Equity"-Modells der EPH soll ein Teil der

Kaufpreisforderung der Verkäuferin des geplanten Designhotelprojekts in Höhe

von EUR 2,5 Millionen (die "einzubringende Forderung") dabei nicht von der

betreffenden Projektgesellschaft beglichen werden, sondern von der

Verkäuferin als Sacheinlage im Wege einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss

des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre gegen Gewährung von EPH-Aktien in

die EPH eingebracht werden. Die Verkäuferin soll für die Einbringung der

Kaufpreisforderung in die EPH eine Anzahl neuer EPH-Aktien erhalten, die dem

Nominalbetrag der einzubringenden Kaufpreisforderung (also EUR 2,5

Millionen), dividiert durch den durchschnittlichen Schlusskurs (Handelskurs)

der letzten 60 Handelstage vor der Beschlussfassung über die

Kapitalerhöhung, entspricht.

Für die Durchführung der Transaktion ist die Unterfertigung von

Grundstückskaufverträgen in der gesetzlich vorgesehenen Form erforderlich.

Das Signing der finalen Kaufverträge wird nach dem positiven Abschluss der

von EPH noch durchzuführenden detaillierten Due-Diligence-Prüfung erfolgen.

Die Transaktionen stehen seitens EPH jeweils unter Finanzierungsvorbehalt

sowie unter dem Vorbehalt der jeweils einzuholenden öffentlich-rechtlichen

Genehmigungen. Die Durchführung des Designhotelprojekts steht dabei

insbesondere unter der Bedingung der rechtskräftigen Erteilung der

Baugenehmigung. Hinsichtlich des Boutiquehotels sind zudem die von den

Verkäufern gestellten Bürgschaften durch die EPH abzulösen sowie die

Zustimmung des Erbbaurechtsgebers zum Wechsel des Vorhabensträgers (Änderung

des Projektentwicklers) einzuholen.

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EPH Group AG

Gumpendorfer Straße 26

1060 Wien

Österreich

E-Mail: info@eph-group.com

Internet: www.eph-group.com

ISIN: DE000A3L7AM8, DE000A3LJCB4, AT0000A34DM3

WKN: A3L7AM, A3LJCB, A3EGG4

Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart; Paris, Wiener

Börse (Vienna MTF)

EQS News ID: 2282216

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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