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EQS-Adhoc: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG (deutsch)

2026-06-17T18:23:22+02:00

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

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EQS-Ad-hoc: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG /

Schlagwort(e): Sonstiges

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer

Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

17.06.2026 / 18:23 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR

LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG

- Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 -

Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (ISIN:

DE0005199905) - Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische

Gewerbebau AG

München, 17.06.2026 - Die Ludwig Beck am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier

Aktiengesellschaft ("Gesellschaft"), deren Aktien zum Handel im regulierten

Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im

regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, hat heute mit ihrer

Hauptaktionärin, der Bayerische Gewerbebau AG, Grasbrunn, die nach erfolgtem

Vollzug des am 29. Mai 2026 geschlossenen Aktienkaufvertrags direkt und

unter Zurechnung der von ihrer Tochtergesellschaft, der BG Heppenheim

Grundstücks GmbH, München, gehaltenen Aktien insgesamt rund 78,17 % der

Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen.

Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die Gesellschaft nach

Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die

Bayerische Gewerbebau AG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig

Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt und zugleich auch der Zulassung

zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München stellen. Darüber

hinaus wird die Gesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die

Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese

Einbeziehung auf Antrag der Gesellschaft erfolgte.

Die Bayerische Gewerbebau AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung

verpflichtet, das aufgrund der Kontrollerlangung über die Gesellschaft

entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

(WpÜG) erforderliche Pflichtangebot an die Aktionäre der Gesellschaft

zugleich als Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und

Abs. 3 Börsengesetz (BörsG) auszugestalten. Das Pflicht- und

Delisting-Erwerbsangebot wird daher sowohl den Anforderungen des WpÜG an ein

Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 WpÜG i.V.m. der

WpÜG-Angebotsverordnung als auch den Anforderungen des BörsG an ein

Delisting-bezogenes Abfindungsangebot mindestens genügen. Insbesondere soll

das Angebot gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG nicht von

Bedingungen abhängig sein. Auch soll die Angebotsgegenleistung den

Erfordernissen aus § 39 Abs. 3 BörsG mindestens genügen.

Der Vorstand der Gesellschaft ist bei Abwägung der Gesamtumstände der

Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting

im Interesse der Gesellschaft liegen. Vor diesem Hintergrund hat sich die

Gesellschaft verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage

und der Angebotsgegenleistung und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das

Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat der

Gesellschaft werden unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage

eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die Widerrufe der Zulassung der

Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt nicht vor Ablauf der

Annahmefrist des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots wirksam werden

sollen. Über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig

Beck-Aktien werden die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse

und der Börse München entscheiden. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der

beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an

einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im

Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Kontakt Investor Relations:

LUDWIG BECK AG

A. Deubel

t: +49 89 23691-745

ir@ludwigbeck.de

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG

Marienplatz 11

80331 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 2 36 91-0

Fax: +49 (0)89 2 36 91-600

E-Mail: info@ludwigbeck.de

Internet: www.ludwigbeck.de

ISIN: DE0005199905

WKN: 519990

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

München; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,

Tradegate BSX

EQS News ID: 2348440

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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