EQS-Adhoc: Knaus Tabbert AG akzeptiert Bußgeld wegen fehlerhafter Gewichtsangaben (deutsch)

2025-12-23T16:32:12.000+01:00

Knaus Tabbert AG akzeptiert Bußgeld wegen fehlerhafter Gewichtsangaben

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EQS-Ad-hoc: Knaus Tabbert AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Knaus Tabbert AG akzeptiert Bußgeld wegen fehlerhafter Gewichtsangaben

23.12.2025 / 16:31 CET/CEST

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die Knaus Tabbert AG eine

Geldbuße in Höhe von ca. EUR 6,42 Mio. im Zusammenhang mit den Ermittlungen

zu fehlerhaften Gewichtsangaben bei Fahrzeugen der Knaus Tabbert AG

verhängt. Die Gesellschaft hat auf Rechtsmittel gegen den Bescheid

verzichtet, womit dessen Rechtskraft eingetreten ist.

Bereits mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Dezember 2024 hatte die Knaus Tabbert

AG über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang

mit fehlerhaften Gewichtsangaben berichtet.

Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen hat die Gesellschaft eine

Rückstellung gebildet und erwartet vor dem Hintergrund des nun festgesetzten

Bußgelds keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und

Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025.

Die Gesellschaft hat umfassend mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart

kooperiert und die Ergebnisse der eigenen Untersuchungen fortlaufend mit ihr

geteilt. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft bei der Bemessung der

Geldbuße zugunsten der Gesellschaft berücksichtigt.

Die Knaus Tabbert AG geht derzeit davon aus, dass die Zahlung der Geldbuße

im ersten Quartal 2026 erfolgen wird. Mit vollständiger Zahlung der Geldbuße

ist das Verfahren für die Gesellschaft abgeschlossen.

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Knaus Tabbert AG

Helmut-Knaus-Str. 1

94118 Jandelsbrunn

Deutschland

Telefon: +49 (0)8583 / 21-1

Fax: +49 (0)8583 / 21-380

E-Mail: info@knaustabbert.de

Internet: www.knaustabbert.de

ISIN: DE000A2YN504

WKN: A2YN50

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