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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington Steel GmbH

2026-02-05T11:45:40.000+01:00

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EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: Worthington

Steel GmbH

05.02.2026 / 11:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Worthington Steel GmbH

Stuttgart

Hinweisbekanntmachung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs-

und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCH

TEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB

VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,

VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN

BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") zum freiwilligen öffentliche

Übernahmeangebot (Barangebot) ("Übernahmeangebot") der Worthington Steel

GmbH, Stuttgart, Deutschland, ("Bieterin") an die Aktionäre der Klöckner &

Co SE, Düsseldorf, Deutschland, ("Gesellschaft") zum Erwerb aller von ihnen

gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien ("Klöckner-Aktien") der

Klöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000) ("Klöckner-Aktionäre") sowie eine

unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind ab dem

heutigen Tag im Internet unter http://strong-for-good.com/ abrufbar.

Außerdem sind Exemplare der Angebotsunterlage ab dem heutigen Tag zur

kostenfreien Ausgabe im Inland bei der BNP Paribas S.A. Niederlassung

Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland,

erhältlich (Bestellungen per E-Mail an

Frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com unter Angabe einer Postadresse für

den Postversand).

Stuttgart, 5. Februar 2026

Worthington Steel GmbH

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Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar.

Die Bedingungen über das Übernahmeangebot sind in der von der Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Veröffentlichung

zugelassenen Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern von

Klöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle

anderen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da

sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S.")

durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den

gesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik

Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) abgegeben.

Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen,

Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot

erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von

Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze

einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der

in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den

zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird kein

Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet,

in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen

würde. Diese Bekanntmachung darf weder ganz noch teilweise in einer

Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das

Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder

verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in

anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich

erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder

Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies

außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren

deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufe

können entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privaten

Transaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über

entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahl

der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten oder

vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischer

Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen

relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.

Das hiermit bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer

deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der

Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sich

in einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und

anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in der

Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und die

Gesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden

Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemein

anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher

möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf

U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot

wurde keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einer

Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde von

keiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den

Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im

Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein

ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne des

Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen

Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section

12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nicht

den regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt und

keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC")

einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Übernahmeangebot wird in den

Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Exchange

Act, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. Exchange

Act, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegt

grundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren der

Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für das

Übernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts

auf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denjenigen

der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in den

Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungen

unterbreitet wie allen anderen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebot

unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieser

Bekanntmachung, werden an die U.S.-amerikanischen Klöckner-Aktionäre in

einer Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese

Dokumente den anderen Klöckner-Aktionären zu Verfügung gestellt werden.

Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten

unterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in den

Vereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nach

diesen Gesetzen.

Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des

Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen

der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für

Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als

Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhang

mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnen

bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und die

Gesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in

der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligen

Führungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oder

der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind.

Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen

Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößen

gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, ein

nicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem

Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf

historischen Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine

Tatsachenbehauptungen und werden durch die Begriffe "erwartet", "glaubt",

"ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht

davon aus", "kann", "wird", "sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe

gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder

gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr

gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen

beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen,

Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden

Personen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten

(dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der

Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen).

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, von

denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalb

der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen zukünftigen

Ergebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen können, die in

solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Es

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr

gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in

der veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und

Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der

Angebotsunterlage ändern werden.

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar

im Internet unter: http://strong-for-good.com/

im Internet am: 5. Februar 2026

Stuttgart, 5. Februar 2026

Worthington Steel GmbH

Ende der WpÜG-Mitteilung

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05.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=6a417bb9-01c6-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange // Regulated Market

in Frankfurt (Prime Standard); Regulated Unofficial Market

in Berlin, Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart,

Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2271380 05.02.2026 CET/CEST

Disclaimer

Quelle: DFA/DPA. Diese Nachricht wurde vollständig von einer dritten Partei bereitgestellt und veröffentlicht. ING ist daran weder beteiligt noch hat ING Einfluss auf die veröffentlichten Informationen. Mehr dazu finden Sie im disclaimer.